PostHeaderIcon Die Riester Rentenversicherung

Die Riester Rentenversicherung ist eine privat finanzierte Rente, die vom Staat durch Zulagen und Steuerabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Altersvermögensgesetz und im Einkommenssteuergesetz wieder. Neben der Förderung weist sie Vorteile in Bezug auf den Schutz des eingezahlten Kapitals auf, das in der Ansparphase pfändungssicher ist und bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht unter die Vermögensanrechnung fällt.

Der Abschluss der Riester Rentenversicherung

Die Riester Rentenversicherung wird durch zertifizierte Versicherungsgesellschaften angeboten, die zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren müssen. Der Versicherte erhält eine lebenslange Rente, die auch auf den Ehepartner übergehen kann. Daneben kann das eingezahlte Riester-Kapital auch zur Anschaffung von Wohneigentum genutzt werden, die Förderung bleibt dabei erhalten. Es ist nach Abschluss der Riester Rentenversicherung der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder einem anderen Tarif möglich, wobei zu beachten ist, dass beim Abschluss und damit auch beim Wechsel Kosten entstehen. Förderberechtigt sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung: Pflichtversicherte, also Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbstständige, Künstler, Landwirte, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie von Krankengeld, Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Beamte, Richter und Soldaten sowie unter bestimmten Umständen geringfügig Beschäftigte. Auch erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen sowie Kindererziehende können die Förderung in Anspruch nehmen. Daneben gibt es mittelbar Förderberechtigte wie zum Beispiel Ehepartner.

Die Förderung im Einzelnen

Förderungsgelder in Anspruch nehmen - ©Benjamin Klack/Pixelio

Die Förderung besteht aus der Altersvorsorgezulage und einem steuerlichen Sonderausgabenabzug. Die Altersvorsorgezulage beträgt jährlich 154,- Euro Grundzulage pro Person und 185,- Euro für das erste sowie 300,- Euro für jedes weitere Kind. Diese Zulagen werden dem Riester Rentenvertrag gutgeschrieben. Um die Zulage zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer den Mindesteigenbeitrag zahlen. Das sind gegenwärtig (Stand: März 2011) 4% seines jährlichen Bruttoeinkommens, jedoch mindestens 60,- Euro jährlich, höchstens 2.100,- Euro. Wer weniger zahlt, dem werden die Zulagen anteilig gekürzt. Die Höchstgrenze von 2.100,- Euro bezieht sich auf den Sonderausgabenabzug. Die Beiträge und die Zulage zusammen können als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, und zwar bis 2.100,- Euro. Das Finanzamt prüft dann, was für den Versicherungsnehmer günstiger ist, die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug oder die Mindestzulage. Ist der Sonderausgabenabzug höher, erhält der Versicherungsnehmer entsprechend vom Finanzamt die Steuerersparnisse ausgezahlt.

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